Beitrittserklärung

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AUSZUG AUS DEN VEREINSSTATUTEN
Satzungen vom 11.März 2009, ZVR 945755681 
Neue Fassung vom 12. Februar 2020:

A. Mitgliedschaft

§5 Der Verein besteht aus:

a) Ordentlichen Mitgliedern
b) Fördernden Mitgliedern
c) Ehrenmitgliedern

Zu a) Ordentliche Mitglieder sind handlungsfähige Einzelpersonen welche durch ihre aktive Mitarbeit an den Vereinszielen und durch ihren regelmäßigen finanziellen Beitrag die Zustimmung zur Vereinsarbeit erkennen lassen.
Über die Aufnahme der ordentlichen Mitglieder entscheidet der Vereinsvorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Zu b) Fördernde Mitglieder können physische und juristische Personen, Behörden, Körperschaften und Vereine werden, welche die Vereinsbestrebungen besonders zu unterstützen gewillt sind, jedoch nicht in der Lage sind, an der Vereinsarbeit ständig aktiv mitzuwirken.

Zu c) Ehrenmitglieder können Personen werden, welche sich um die Vereinsinteressen besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden von der Generalsversammlung ernannt.

§6 Die Mitgliedschaft endet:

a) Durch freiwilligen Austritt
b) Durch Ausschluss wegen Vernachlässigung der Mitgliedspflichten oder Schädigung der
Vereinsinteressen. Der Ausschluss erfolgt durch den Vereinsvorstand. Das betroffene Mitglied kann gegen den Ausschluss binnen vierzehn Tagen an die Generalversammlung berufen, die endgültig entscheidet.
c) Durch den Tod oder durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit eines Mitgliedes
d) Durch Auflösung des Vereines.

In den Fällen a) und c) ist der Vereinsleitung auf kürzestem Wege Mitteilung zu machen.

§7 Mit dem Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein erlöschen alle aus der Vereinszugehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten.
Die Einforderung am Tage des Ausscheidens bereits fälliger Mitgliedsbeiträge bleibt dem Vereinsvorstand vorbehalten.

B. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§8 Sämtliche Mitglieder sind berechtigt, an allen Versammlungen und Einrichtungen des Vereines teilzunehmen und durch Anregungen und Vorschläge die Vereinsarbeit zu fördern.

Nur die ordentlichen Vereinsmitglieder haben in allen Vereinsversammlungen Sitz und Stimme, das aktive und passive Wahlrecht sowie das schriftliche und mündliche Beschwerderecht bei der Vereinsleitung.

Sämtliche Mitglieder sind berechtigt, alle Begünstigungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.

§9 Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet, den Verein in seinen gemeinnützigen Bestrebungen nach besten Kräften zu unterstützen , ihm alle sachdienlichen Auskünfte zu geben, die von der Generalversammlung festgesetzten Beiträge pünktlich zu leisten und die bei der Aufnahme ausgehändigten Satzungen zu beachten.

Die Vereinsstatuten können anlässlich der monatlichen Sitzungen oder anlässlich der jährlichen Generalversammlung auf Wunsch gegen Voranmeldung, eingesehen werden.


Wichtig: Nach dem Abschicken des ausgefüllten Formulares bekommen Sie an Ihre angegebene E-Mailadresse ein Bestätigungsmail - erst wenn Sie den Aktivierungslink angeklick haben ist Ihr Beitritt abgeschlossen!


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